AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

AVGS – was ist das?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter in Deutschland. Mit einem AVGS können Arbeitssuchende verschiedene Maßnahmen in Anspruch nehmen, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Dazu gehören unter anderem Coachings, Weiterbildungen und private Arbeitsvermittlungen

Der AVGS wird auf Antrag ausgestellt und ermöglicht die kostenlose Teilnahme an Maßnahmen externer Anbieter. Diese Maßnahmen können beispielsweise die Heranführung an den Arbeitsmarkt, die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen oder die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme umfassen.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) - Bundesagentur für Arbeit

Wie bekomme ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

  1. Kontaktaufnahme: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Dies können Sie telefonisch, online oder persönlich tun.
  2. Beratungsgespräch: In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler oder Fallmanager wird Ihre aktuelle berufliche Situation besprochen. Hier wird auch geklärt, ob Sie die Voraussetzungen für einen AVGS erfüllen.
  3. Antragstellung: Wenn festgestellt wird, dass Sie von einer Maßnahme profitieren könnten, können Sie den AVGS direkt bei Ihrem Ansprechpartner beantragen. Es gibt verschiedene Arten von AVGS, je nach Maßnahme, die Sie in Anspruch nehmen möchten (z.B. Coaching, Weiterbildung, private Arbeitsvermittlung) [2] .
  4. Maßnahme finden: Suchen Sie sich einen geeigneten Anbieter für die Maßnahme, die Sie mit dem AVGS absolvieren möchten. Der Anbieter muss von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zugelassen sein
  5. Bestätigung und Teilnahme: Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Danach können Sie mit der Maßnahme beginnen [1].
Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können verschiedene Personengruppen beantragen, darunter

  1. Arbeitslose: Personen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos gemeldet sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  2. Langzeitarbeitslose: Personen, die mindestens sechs Wochen arbeitslos sind.
  3. Aufstocker: Personen, die Arbeitslosengeld I erhalten und zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen.
  4. Hochschulabsolventen: Personen, die ihr Studium abgeschlossen haben und auf Jobsuche sind.
  5. Arbeitnehmer in Kündigung: Personen, deren Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder deren befristete Beschäftigung in den nächsten drei Monaten endet.
  6. Elternzeit-Rückkehrer: Personen, die nach der Elternzeit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten.
  7. Transfergesellschaften: Arbeitnehmer, die in Transfergesellschaften beschäftigt sind.

Wichtig:

Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung, das bedeutet, dass die Entscheidung über die Bewilligung im Ermessen des zuständigen Jobcenters oder der Agentur für Arbeit liegt. Sie haben keinen Anspruch auf einen AVGS.

Können auch Selbständige oder Freiberufler einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten?

Ja, auch Selbständige und Freiberufler, die aufgrund mangelnder Einkünfte existenzbedroht sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen

Wichtig ist, dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter melden und ihre Situation darlegen. Die Entscheidung über die Bewilligung eines AVGS liegt im Ermessen des zuständigen Leistungsträgers

Bereiten Sie sich im Vorfeld gut auf das Gespräch vor und nehmen Sie alle relevanten Unterlagen, wie Einkommensnachweise und eine Beschreibung der aktuellen beruflichen Situation, mit.

*alle Informationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.