Bildungsprämie für Mitarbeiter und Selbständige, Unternehmensberatung Berlin

 

 


Ihre Bildungsprämie können Sie
bei uns einlösen

 

 

Für viele unserer Beratungs- und Bildungsangebote
können wir zur Finanzierung Ihre vorliegenden Bildungsprämien
annahmen und verrechnen.

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Ab 01. Juli 2017 treten neue Regelungen für die Bildungsprämie in Kraft.

Alle Angaben ohne Gewähr!

1. Aufhebung der 25-Jahre-Altersgrenze
Auch Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können einen Prämiengutschein erhalten. Persönliche Voraussetzungen sind nur noch der Umfang der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des zu versteuernden Einkommens.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mehr schulpflichtig sein.

2. Jährliche Gutscheinausgabe
Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

3. Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre können einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.

4. Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze
In Bundesländern ohne anschließendes Landesprogramm wird die 1.000-Euro-Grenze aufgehoben. Prämiengutscheine können dort ab Inkrafttreten der geänderten Fassung der Richtlinie auch für Weiterbildungen mit Veranstaltungsgebühren über 1.000 Euro eingesetzt werden. Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.
In den Ländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestehen Landesprogramme, die unmittelbar an die Bildungsprämie anschließen. Hier bleibt die bisherige Abgrenzung zwischen Bund und Land anhand der 1.000-Euro-Grenze bestehen.
Unbedingt ist zu beachten: Entscheidend für die ESF-Förderung ist der Durchführungsort der Weiterbildung, nicht der Wohnort des Begünstigten oder der Sitz des Weiterbildungsanbieters. Ausnahme: Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.

5. Förderung von Prüfungen
Neben Externenprüfungen nach BBiG oder HWO sind auch andere Prüfungen förderfähig, wenn diese in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der durch einen Prämiengutschein geförderten Weiterbildungsmaßnahme stehen. Voraussetzung: Die Kosten für die Prüfung müssen auf der Rechnung für die Maßnahme ausgewiesen werden.

6. Nutzung eines Prämiengutscheins für mehrere Weiterbildungsmaßnahmen
Die Zusammenfassung mehrerer Maßnahmen unter einem inhaltlichen Weiterbildungsziel (Kursbündel) wird zukünftig wie eine Weiterbildung behandelt. Das heißt, es muss nur noch die erste der Maßnahmen innerhalb der Gültigkeitsdauer des Prämiengutscheins beginnen.
Weiterhin gilt: Wenn mehrere Maßnahmen gebündelt werden, müssen alle frei zugänglich sein und zum Weiterbildungsziel passen. Die Summe der Veranstaltungsgebühren für die verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen des Kursbündels darf in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Grenze von 1.000 Euro (inkl. MwSt.) nicht überschreiten.

7. Pflichtfortbildungen
Pflichtfortbildungen sind Weiterbildungen, die einer regelmäßigen, nachweislichen Fortbildungsverpflichtung dienen. Für diese kann zukünftig ein Prämiengutschein eingesetzt werden, sofern keine gesetzliche oder durch Rechtsverordnung festgelegte Finanzierungspflicht des Arbeitsgebers besteht.

8. Weiterbildungen im Ausland sind generell nicht förderfähig.

 

Infos zur Bildungsprämie:
Zur Webseite Bildungsprämie

Berliner Beratungsstellen, bei denen Sie die Bildungsprämie beantragen können:
https://www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php?LANG=DEU&M=436&PID=233&V=list

Bundesweite Beratungsstellen, bei denen Sie die Bildungsprämie beantragen können:
https://www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php